Stellungnahme bk

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kommentar oskar:
kommentar oskar:
würde im 1. Absatz letzter satz statt "beroffene" opfer "schreiben"
würde im 1. Absatz letzter satz statt "beroffene" opfer "schreiben"
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kommentar gudrun:
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wenn wir den ersten absatz eher allgemein halten (mehrzahl), dann würde ich nicht "täter auszuschließen" schreiben, sondern nur auf den schutz/schutzraum für betroffene eingehen. weil: ausschluss soll ja nicht grundsätzliches prinzip beim umgang mit übergriffen sein, sondern es geht uns ja v.a. um die definitionsmacht.

Version vom 08:05, 29. Jun. 2009

wir finden es sehr gut, dass sich eine unterstützerInnengruppe gebildet hat, die das thema aufgefriffen und aus unserer sicht einen sehr guten text verfasst hat. wir unterstützen die forderung, täter auszuschließen um schutz für beroffene zu gewährleisten. Wir nehmen eindeutig partei für betroffene ein.

die bikekitchen möchte einen sensibleren umgang mit geschlechterrollen und sexuellen übergriffen entwickeln. die werkstatt bikekitchen ist ein potentiell maennlich domminierter raum, wir wissen um dieses problem. wir nehmen das thema sehr ernst und versuchen uns auch intern in diesem zusammenhang weiter zu sensibilisieren. uns ist es wichtig die definitionsmacht der/des betroffenen zu achten und erteilen tulipan daher hausverbot in der bikekitchen und bei allen veranstaltungen die von der bikekitchen mitgetragen werden.



kommentar zu meine (karl) änderung: ich sehe es nicht als strafe und will nicht das der täter es als strafe sieht. kann naturlich so sein das er es trotzdem so auffasst. ich möchte auch hier in den text nicht verlgeichen zwischen strafe und opferschutz.

bzg. "wir möchten uns peters betroffenheit anschließen." alle leute haben nicht peters email gelesen so ich glaube wir musssen diesen satz entweder rauslassen oder erklären.



kommentar oskar: würde im 1. Absatz letzter satz statt "beroffene" opfer "schreiben"


kommentar gudrun: wenn wir den ersten absatz eher allgemein halten (mehrzahl), dann würde ich nicht "täter auszuschließen" schreiben, sondern nur auf den schutz/schutzraum für betroffene eingehen. weil: ausschluss soll ja nicht grundsätzliches prinzip beim umgang mit übergriffen sein, sondern es geht uns ja v.a. um die definitionsmacht.